in Eichwalde
Hintergrund
Im Juni 2023 erfolgte der einstimmige Beschluss der Gemeindevertretung Eichwalde zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans. Ende desselben Jahres erfolgte die Zusage einer 100-prozentigen Bundesförderung. Damit hat Eichwalde bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Von Ende 2024 bis Anfang 2026 war die EWE NETZ GmbH in Kooperation mit der greenventory GmbH mit der Erstellung des Wärmeplans beauftragt.
Ziel ist es, die zukünftige Wärmeversorgung in Eichwalde klimafreundlich, wirtschaftlich und zuverlässig zu gestalten. Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung ist ein Transformationspfad, der Möglichkeiten für eine Umstellung der Wärmeversorgung in Eichwalde bis zur Klimaneutralität im Jahr 2045 aufzeigt.
Der Großteil der Haushalte in Eichwalde nutzen fossile Energieträger zur Wärmeerzeugung. Der Umstieg auf erneuerbare Energien kann jedoch große Umbauten und viel Geld kosten. Entsprechend groß ist die Verunsicherung, wenn ein Heizungstausch unumgänglich wird: Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt? Lohnt sich der Austausch der alten Heizung, weil vielleicht bald der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist? Eine Kommunale Wärmeplanung kann hier Orientierung geben und klare Aussagen treffen, ob, wann und wo welche Optionen grundsätzlich möglich und sinnvoll sind.
⚠️ WICHTIG
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Fahrplan. Sie zwingt niemanden, sofort die eigene Heizung umzurüsten. Vielmehr schafft sie Transparenz und Orientierung, damit alle Beteiligten frühzeitig wissen, welche Versorgungsoptionen in ihrer Straße oder Nachbarschaft künftig möglich oder geplant sind.
Ziel ist es, verlässliche, langfristig bezahlbare und klimafreundliche Lösungen für die Wärmeversorgung zu entwickeln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemein
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, mit dem Kommunen ihre Wärmeversorgung langfristig klimafreundlich, verlässlich und bezahlbar gestalten wollen. Sie analysiert bestehende Strukturen, zeigt Potenziale für zentrale und dezentrale Lösungen auf und bildet die Grundlage für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Am Ende steht ein konkreter Fahrplan, der allen Akteuren Orientierung für die Umstellung bis spätestens 2045 gibt.
Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?
Die kommunale Wärmeplanung ist wichtig, da rund 55 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland – in Eichwalde sogar knapp 70 % – auf die Wärmeversorgung entfallen. Das bietet großes Potenzial für den Klimaschutz. Die Planung schafft Transparenz und gibt Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und der Gemeindeverwaltung Orientierung, welche klimafreundlichen Lösungen künftig möglich und sinnvoll sind.
Ablauf und Inhalte des Planungsprozesses
Wer führt die Wärmeplanung durch?
Im Rahmen eines klassischen Vergabeverfahrens hat die Gemeindeverwaltung einen externen Dienstleister, die EWE NETZ GmbH, mit der Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans für das Gemeindegebiet Eichwalde beauftragt.
Wie lange dauert der Wärmeplanungsprozess?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt, bis die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vollständig erreicht ist. Der erste Kommunale Wärmeplan für die Gemeinde Eichwalde wurde innerhalb eines Jahres erstellt, vom 1. Quartal 2025 bis zum 1. Quartal 2026. Gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (§ 25 WPG) ist die Gemeinde verpflichtet, den Wärmeplan mindestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Welche Phasen umfasst die Wärmeplanung?
- Vorbereitungsphase
Politischer Beschluss zur Kommunalen Wärmeplanung, Zusammenstellung des Projektteams, Förderantrag stellen, Durchführung einer Akteursanalyse, Ausschreibung der Kommunalen Wärmeplanung, Einbindung vorhandener Konzepte/(Transformations-)Pläne - Eignungsprüfung
Eignung für die Versorgung über ein Wärmenetz sowie Energieeinsparpotenziale in einzelnen Gebieten prüfen - Bestandsanalyse
Erfassung des aktuellen Wärmeverbrauchs und der bestehenden Infrastrukturen - Potenzialanalyse
Untersuchung, wo und wie erneuerbare Wärme lokal erzeugt werden kann - Zielszenario-Entwicklung
Entwicklung verschiedener Zukunftsbilder für eine klimaneutrale Wärmeversorgung - Umsetzungs-/Wärmewendestrategie
Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des Zielszenarios, abschließende Strategieplanung und damit Beschluss des Kommunalen Wärmeplans
Nach der Verabschiedung folgt die Detailplanung, regelmäßiges Monitoring, die Evaluierung, die Neubewertung und die Fortschreibung des Kommunalen Wärmeplans. Die Wärmeplanung ist somit als kontinuierlicher, zyklischer Prozess zu verstehen.
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Wird die Öffentlichkeit mit eingebunden?
Ja, die Öffentlichkeit und die relevanten Akteure wurden während des Planungsprozesses eingebunden – vor Ort und digital. Es wurde regelmäßig über den aktuellen Stand informiert und zum Zielszenario wurde eine öffentliche Informationsveranstaltung organisiert. Während der öffentlichen Auslage des Wärmeplanungsentwurfs im Oktober/November 2025 konnten die Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben, die in die weitere Planung einflossen.
Der am 24. März 2026 von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossene Wärmeplanungsbericht ist nun auf dieser Seite öffentlich einsehbar.
Im Rahmen der Fortschreibung des Wärmeplans ist erneut eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger möglich.
Bin ich gesetzlich verpflichtet mein Heizsystem umstellen?
Der Beschluss des kommunalen Wärmeplans hat keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Er schreibt niemandem vor, wie künftig geheizt werden muss. Er zeigt vielmehr auf, welche klimafreundlichen Wärmelösungen am eigenen Standort möglich und wirtschaftlich sind.
Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für mich als Bürger:in und für mein Wohnviertel?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein informelles, also rechtlich nicht bindendes Instrument, mit dem Kommunen den Umbau ihrer Wärmeversorgung strategisch vorbereiten. Ziel ist es, langfristige Pfade für eine klimaneutrale Versorgung zu entwickeln – gemeinsam mit Akteuren wie Energieversorungsunternehmen und Eigentümer:innen.
Der Kommunale Wärmeplan zeigt auf, welche Gebiete sich für den Ausbau von Wärmenetzen eignen und wo dezentrale Lösungen nötig bzw. sinnvoll sind. Eine Karte visualisiert diese Einteilung. Zudem wird dargestellt, welche Energieträger künftig im Rahmen von zentralen Erzeugungsanlagen oder einer dezentralen Versorgung genutzt werden können. So dient der Wärmeplan als wichtige Orientierung für zukünftige Investitionen.
Was ist das langfristige Ziel der Wärmeplanung?
Die Planung zielt auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045, entsprechend den Vorgaben des Bundes.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Die Wärmeplanung basiert auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung. Diese verpflichten Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans bis zu einem festgelegten Zeitpunkt.
Weitere Infos
Warum brauchen wir die Wärmewende?
Klimaschutz
Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2045 auf null zu senken. Rund die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Raumwärme, Prozesswärme und Warmwasser – in Eichwalde waren es 2018 sogar fast 70 Prozent. Um die Klimaziele zu erreichen, ist daher ein Umbau der Wärmeversorgung dringend notwendig. Die Wärmewende umfasst Aktivitäten zur Einsparung von Wärmeenergie und zur Dekarbonisierung des Wärmeverbrauchs, vor allem durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien wie Umweltwärme (Geothermie, Wärmepumpe) und Biomasse.
Versorgungssicherheit und wirtschaftlichen Unabhängigkeit
Derzeit nutzt der Großteil der privaten Haushalte in Eichwalde fossile Energieträger zur Wärmeerzeugung. Um die 84 % werden mit Erdgas als Hauptenergieträger beheizt. Gleichzeitig leben wir in einer Zeit großer Veränderungen: Geopolitische, sicherheitspolitische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen machen deutlich, dass unsere Energieversorgung krisenfester und unabhängiger werden muss. Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Jahr 2022 ist deutlich geworden, dass Erdgas als Energieträger nicht nur aus Klimaschutzgründen problematisch ist, sondern auch wegen der hohen Importabhängigkeit Deutschlands – insbesondere von russischem Gas. Zudem ist absehbar, dass Erdgaspreise künftig stärkeren Schwankungen unterliegen und langfristig steigen könnten.

(S. 27 Wärmeplanungsbericht)
Daraus wird deutlich:
Wir brauchen eine Wärmewende, nicht nur um Treibhausgase zu senken und den Energieverbrauch zu reduzieren, sondern auch, um unsere Versorgungssicherheit zu stärken, wirtschaftlich unabhängiger zu werden und Energie bezahlbar zu halten – heute und in Zukunft.
Als Reaktion auf diese Entwicklungen sind im Januar 2024 zwei wichtige gesetzliche Grundlagen in Kraft getreten:
- das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und
- die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft auch als „Heizungsgesetz“ bekannt.
Wichtige Information! Die amtierende Bundesregierung plant, das geltende GEG noch in diesem Jahr, 2026, durch das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Über alle Änderungen, die sich daraus für die Kommunale Wärmeplanung ergeben, wird zu gegebener Zeit auf dieser Seite berichtet.
Die nationale Gesetzeslage im Detail
Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Gesetzgeber zwei zentrale Instrumente geschaffen, um die Wärmewende in Deutschland voranzubringen.
⚠️ Wichtig zu wissen: WPG und GEG wirken getrennt voneinander, ergänzen sich aber inhaltlich.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet alle Kommunen in Deutschland zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen – wie Eichwalde – muss dieser bis spätestens zum 1. Juli 2028 vorliegen. Der Wärmeplan muss aufzeigen:
- wo sich Gebiete mit zentraler Wärmeversorgung (z. B. über Nah- oder Fernwärmenetze) eignen
- und wo eine dezentrale Versorgung (z. B. mit Wärmepumpen oder Biomasseheizungen) langfristig sinnvoll ist.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt hingegen die Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen. Für bestehende Gebäude in Gemeinden unter 100.000 Einwohnern gilt: Ab dem 1. Juli 2028 dürfen neue Heizungen nur eingebaut werden, wenn sie entweder
- an ein Wärmenetz angeschlossen sind oder
- mindestens 65 % erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung nutzen.
Das GEG greift also erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein Wärmeplan vorliegt – dieser soll für alle Beteiligten eine verlässliche Entscheidungsgrundlage schaffen und setzt damit den Rahmen für das effektive Inkrafttreten des GEG.
Wichtige Information! Die amtierende Bundesregierung plant, das geltende GEG noch in diesem Jahr, 2026, durch das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Über alle Änderungen, die sich daraus für die Kommunale Wärmeplanung ergeben, wird zu gegebener Zeit auf dieser Seite berichtet.
Kommunaler Wärmeplan – die Planungsgrundlage für die Wärmewende
Die Kommunale Wärmeplanung geht als zentrales Instrument aus dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hervor. Sie bildet den strategischen Rahmen dafür, wie eine klimaneutrale, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung in Zukunft konkret umgesetzt werden kann – angepasst an die lokalen Gegebenheiten.
Die Wärmeplanung zeigt auf, wo zentrale Wärmenetze (z. B. Fern- oder Nahwärme) sinnvoll sein können und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder Biomasse-Heizungen besser geeignet sind. Sie ist damit eine wichtige Grundlage für Entscheidungen – sowohl für die Gemeinde als auch für private Haushalte und Unternehmen.
ℹ️ Mehr Infos zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen sowie des Kompetenzzentrums für Kommunale Wärmewende.
Der Weg zum Kommunalen Wärmeplan in Eichwalde – ein Überblick
Förderung & Projektstart
- Juni 2023: Beantragung der Fördermittel (Nationale Klimaschutzinitiative, Förderquote 100 %)
- August 2023: einstimmiger Beschluss zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der 20. Gemeindevertretersitzung
- Oktober 2023: Förderzusage (Förderzeitraum: 01.12.2023-31.12.2025)
Beauftragung & Zusammenarbeit
- Nach der Fördermittelzusage wurde mit der Ausschreibung zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans für die Gemeinde Eichwalde begonnen.
- Oktober 2024: Beauftragung EWE NETZ GmbH mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans
Übersicht: Ablauf Planungsprozess

Als Grundlage diente ein „Digitaler Zwilling“ von Eichwalde, der in Zusammenarbeit mit greenventory erstellt wurde.
Veranstaltungen / Öffentliche Bekanntmachungen

Regionale Zusammenarbeit
EWE NETZ ist auch in den Nachbargemeinden Zeuthen und Schulzendorf mit der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Das eröffnet Chancen für eine interkommunale Zusammenarbeit, besonders dort, wo die Gemeinden räumlich nahtlos ineinander übergehen. Ein Beispiel ist der Zeuthener Winkel: Hier ist es wünschenswert, dass die Planer:innen Synergien und gemeinsame Lösungen prüfen – denn eine koordinierte Wärmeversorgung über Gemeindegrenzen hinweg kann effizienter, wirtschaftlicher und zukunftsfähiger sein.
Termine und Dokumente
20. Mai 2025 – Vorstellung der Zwischenergebnisse im Wirtschafts-, Umwelt-, Flughafen- und Ordnungsausschuss (WUFO)
Im WUFO am 20. Mai 2025 berichtete ein Vertreter der EWE NETZ GmbH über den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Eichwalde und stand für Fragen zur Verfügung.
ZWISCHENERGEBNISSE

Eichwalde hat gute Voraussetzungen, die Wärmewende bis zum Zieljahr 2045 erfolgreich zu meistern. Zu den vielversprechenden Ansätzen gehören Wärmepumpen, oft in Kombination mit Photovoltaik, sowie eine Sanierungsoffensive. Daneben werden weitere Lösungen wie mobile Container-Biogasanlagen, Nahwärmenetze, Wärmespeicher und Großwärmepumpensysteme geprüft.
Zunächst wurde analysiert, wie aktuell in Eichwalde geheizt wird. Das Ergebnis: Mehr als 75 Prozent der Gebäude nutzen Gas als Hauptenergieträger. Zudem sind viele Heizungsanlagen älter als 20 Jahre und müssen in den kommenden Jahren ohnehin ersetzt werden – ein idealer Zeitpunkt für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen. Auch der Energiebedarf der Gebäude sowie ihr Baualter und Dämmzustand wurden ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass mehr als die Hälfte der Gebäude vor 1948 errichtet wurde. Hier liegt ein großes Potenzial für Energieeinsparungen durch Sanierung und bessere Dämmung.
Wie kann die Wärmeversorgung also zukünftig aussehen?
Die bisherigen Berechnungen zeigen: Ein Großteil des Wärmebedarfs könnte künftig mit regional verfügbaren Energiequellen gedeckt werden. Besonders positiv ist, dass viele Gebäude grundsätzlich bereits für den Einsatz von Wärmepumpen geeignet sind, ohne dass größere Umbauten notwendig wären. Zudem werden sogenannte Wärmenetzeignungsgebiete untersucht, das heißt Bereiche, in denen der Aufbau eines Nahwärmenetzes sinnvoll sein könnte. Dabei würden zentrale Heizsysteme mehrere Gebäude gleichzeitig versorgen.
21. Mai 2025 – Austausch mit verschiedenen Interessensvertreter:innen
Auf Einladung der Gemeinde Eichwalde fand am 21. Mai 2025 ein Austausch zum aktuellen Stand der Wärmeplanung mit einem Vertreter der EWE NETZ GmbH und relevanten Akteuren statt. Ziel war es, neben der Information über den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Eichwalde, das Wissen vor Ort einzubeziehen und verschiedene Interessen abzufragen.
22. Mai 2025 – Austausch mit der Nachbargemeinde Zeuthen
Zusammen mit einem Vertreter der EWE NETZ GmbH fand am 22. Mai 2025 ein gemeinsames Treffen mit der Nachbargemeinde Zeuthen statt, um mögliche Synergien/interkommunale Lösungen in der Wärmeplanung zu identifizieren.
04. September 2025 – Austausch mit der Nachbargemeinde Zeuthen
Zusammen mit zwei Vertretern der EWE NETZ GmbH fand am 04. September 2025 erneut ein gemeinsames Treffen mit der Nachbargemeinde Zeuthen statt, um mögliche Synergien/interkommunale Lösungen in der Wärmeplanung zu besprechen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
04. September 2025 – Öffentliche Veranstaltung
Am 04.09.2025 waren die EWE Netz GmbH und die Verbraucherzentrale Brandenburg vertreten. Nach den Begrüßungsworten des Bürgermeisters folgte die Vorstellung der Wärmewendestrategie für die Gemeinde Eichwalde, die sich zu dem Zeitpunkt in ihrer Entwurfsfassung befand. Die dazugehörige Präsentation finden Sie hier:
ERGEBNISSE IM ENTWURF
11. September 2025 – Vorstellung der interkommunalen Perspektive der Wärmeplanung im Regionalausschuss in Wildau
Am 11. September 2025 wird im Regionalausschuss die interkommunale Perspektive der Gemeinden Zeuthen, Schulzendorf und Eichwalde in der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt.
16. September 2025 – Vorstellung der Ergebnisse im Entwurf im WUFO
Am 16. September 2025 wird ein Vertreter der EWE NETZ GmbH die Wärmestrategie der Gemeinde Eichwalde in ihrer Entwurfsfassung im Wirtschafts-, Umwelt-, Flughafen- und Ordnungsausschuss vorstellen.
15. Oktober bis 14. November 2025 – Offenlegung Entwurf Wärmeplan
Die Gemeinde Eichwalde ist laut § 13 Absatz 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) dazu verpflichtet, den Wärmeplan nach Fertigstellung des Entwurfs im Internet zu veröffentlichen.
Außerdem muss die Gemeinde der Öffentlichkeit sowie den in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, den Trägern öffentlicher Belange und weiteren im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung Beteiligten für eine Dauer von mindestens 30 Tagen das Recht auf Einsichtnahme und Stellungnahme gewähren. Während der Auslegungsphase konnten Sie uns Ihre Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf des Wärmeplans übermitteln. Dies erfolgte entweder per E-Mail (klima@eichwalde.de), mündlich vor Ort im Rathaus, oder über ein Kontaktformular auf der Webseite der Gemeinde.
24.02.2026 – Einbringung des Abwägungspapiers und der Beschlussvorlage in den Wirtschafts-, Umwelt-, Flughafen- und Ordnungsausschuss
ABWÄGUNG UND BESCHLUSSVORLAGE
24.03.2026 – Kommunaler Wärmeplan wurde in der 11. Sitzung der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen
ERGEBNISSE
Wichtig: Durch den Beschluss und die Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet wird keine vorzeitige Geltung der 65-Prozent-Regel nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgelöst. Dafür wäre ein eigenständiger Satzungsbeschluss nach § 26 WPG nötig. Solange kein Beschluss über die Satzung gefasst wurde, ist der kommunale Wärmeplan rechtlich unverbindlich und ohne Außenwirkung.
Fragen, Hinweise, Anregungen, Bedenken?
Dann wenden Sie sich gern jederzeit an unsere Klimaschutzmanagerin
✉️ E-Mail: klima@eichwalde.de | 📞 Tel.: (030) 67502-127
Projektträger
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen

